Verkehrsstrafrecht

Falls Ihnen eine Verkehrsstraftat oder eine allgemeine Straftat vorgeworfen wird, wie beispielsweise:

  • Trunkenheitsfahrt (“ Alkohol am Steuer“)
  • fahrlässige Körperverletzung oder gar Tötung
  • Unfallflucht
  • Gefährdung des Straßenverkehrs
  • Nötigung oder Beleidigung
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis u.ä.

sollten Sie so frühzeitig als möglich einen spezialisierten Rechtsanwalt hinzuziehen.

Sie haben hier das Recht zu schweigen. Machen Sie hiervon Gebrauch und lassen eine Stellungnahme erst über Ihren Rechtsanwalt nach Einsicht in die Ermittlungsakte und entsprechender Besprechung abgeben. Immer wieder werden hier vorschnelle Angaben gemacht, die sich später nicht mehr revidieren lassen.

Oft ziehen verkehrsrechtliche Strafverfahren später auch noch verwaltungsrechtliche Verfahren nach sich mit entsprechenden Führerscheinmaßnahmen. Auch hier sollten Sie sich rechtzeitig und umfassend beraten lassen.
Beispielsweise akzeptieren Fahrradfahrer immer wieder Strafbefehle aufgrund von Trunkenheit im Straßenverkehr und wundern sich über die spätere, nicht erwartete Anordnung einer MPU durch die Führerscheinstelle.

Neben dem Verkehrsstrafrecht vertreten wir sie selbst verständlich auch in allgemeinen Strafsachen (Körperverletzung, Betrug, Diebstahl usw.) und als Geschädigter im Rahmen der Nebenklage.

In vielen Fällen des Verkehrsstrafrechts übernimmt die Rechtsschutzversicherung die für die Verteidigung anfallenden Kosten. Selbstverständlich informieren wir Sie auch hierüber gerne und holen gegebenenfalls eine entsprechende Deckungszusage für Sie ein.