Vertrauen Sie auf unsere Spezialisierung und langjährige Erfahrung im Strafrecht.
Sowohl Rechtsanwalt Florian Schmidtke, als auch Rechtsanwalt Gebhard Lingel sind Fachanwälte für Strafrecht und erfahrene Strafverteidiger.
Wir beraten und verteidigen Sie in sämtlichen Strafsachen, angefangen vom Ermittlungsverfahren, der vorläufigen Festnahme und Untersuchungshaft über das Hauptverfahren bis hin zum Rechtsmittelverfahren:
- Allgemeines Strafrecht (z.B. Körperverletzung, Diebstahl, Betrug usw.)
- Kapitalstrafrecht
- Wirtschaftsstrafrecht
- Betäubungsmittel-/ Drogenstrafrecht (BtMG)
- Jugendstrafrecht
- Verkehrsstrafrecht (siehe Verkehrsrecht)
- Ordnungswidrigkeitenrecht
- Nebenklage, als aktive Teilnahmemöglichkeit von Opfern am Strafverfahren
- Adhäsionsverfahren (Geltendmachung von zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen im Strafverfahren)
Sollten sich polizeiliche Ermittlungen gegen Sie richten und Sie einer Straftat beschuldigt werden, schalten Sie frühestmöglich einen kompetenten Strafverteidiger ein. Bereits ganz zu Anfang werden insbesondere in diesem Rechtsgebiet wichtige Weichen für eine möglichst schnelle Einstellung oder das weitere Verfahren gestellt.
Je nach Tatvorwurf ist das Ziel einer effektiven Strafverteidigung eine möglichst schnelle Verfahrensbeendigung, bestenfalls noch im Ermittlungsverfahren, um ein langwieriges Verfahren und eine belastende und kostenintensive Hauptverhandlung zu verhindern.
Ihre Ansprechpartner:
- Rechtsanwalt Florian Schmidtke
Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Strafrecht - Rechtsanwalt Gebhard Lingel
Fachanwalt für Strafrecht