Bei der Regulierung von Verkehrsunfällen werden die Rechtsanwaltskosten im Rahmen der Haftung von der gegnerischen Versicherung getragen.
Im Übrigen Verkehrsrecht sind die Kosten regelmäßig über eine Verkehrsrechtsschutzversicherung abgedeckt. Sie haben bei jeder Rechtschutzversicherung eine freie Anwaltswahl und sollten sich daher für einen Fachanwalt in diesem Gebiet entscheiden.
Die Korrespondenz mit der Rechtschutzversicherung übernehmen wir und rechnen entsprechende mit dieser direkt ab.
Sollte ein Kostenträger nicht vorhanden sein, erhalten Sie von uns in jedem Fall vor ab eine Einschätzung des möglichen Kostenrisikos.
Erstberatung
Die Kosten für eine umfassende rechtliche Erstberatung betragen maximal 190,00 EUR zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer, die im Falle nachfolgender Mandatserteilung in dieser Sache innerhalb von 6 Monaten nach der Erstberatung auf das Endhonorar in voller Höhe angerechnet werden; d.h. Sie zahlen nicht doppelt.
Im Rahmen der Erstberatung erfahren Sie unter Berücksichtigung Ihrer ganz persönlichen Situation die Möglichkeiten des weiteren rechtlichen und tatsächlichen Vorgehens.
Nach der Erstberatung entscheiden Sie selbst, ob eine Beratung ausreicht oder wir für Sie weiter tätig werden sollen.
Gesetzliche Gebühren und Stundenhonorar
Unsere weitere Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Maßgeblich ist der Gegenstandswert.
Je nach Einzelfall kann eine Vereinbarung auf Stundenbasis abgeschlossen werden. Dies ist vor allem in umfangreichen Strafsachen üblich.
Rechtsschutzversicherung
Die Rechtsanwaltsgebühren in Verkehrssachen werden bei Vorliegen einer Rechtsschutzversicherung regelmäßig von dieser übernommen.