Sie haben die Möglichkeit und das Recht bei jedem Verkehrsunfall einen Rechtsanwalt mit der Abwicklung zu betrauen.
Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt die gegnerische Versicherung die Rechtsanwaltskosten.
Machen Sie von diesem Recht Gebrauch. Der Rechtsanwalt sorgt dafür, dass sie tatsächlich alle Ihnen zustehenden Schadenpositionen ersetzt bekommen.
Auch können Sie einen eigenen Sachverständigen einschalten. Gerne sprechen wir hier eine Empfehlung aus.
Bei schweren Unfällen ist für die Geltendmachung von Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden, entgangenem Gewinn usw. die Einschaltung eines Fachanwaltes für Verkehrsrecht unerlässlich.
Selbstverständlich vertreten wir Sie nicht nur in Unfallangelegenheiten, sondern auch bei allen weiteren Schadensersatzansprüchen, beispielsweise der Geltendmachung von Schmerzensgeld als Geschädigter einer Straftat, Unfällen außerhalb des Straßenverkehrs (Skiunfall, Glatteis-Sturz usw.) und aufgrund von Mängeln beim Fahrzeugkauf („Alles rund ums Auto“).