Das Zivilrecht umfasst alle vertraglichen Ansprüche und Streitigkeiten über Vertragsverhältnisse sowie schadensrechtliche Ansprüche zwischen Personen untereinander. Die nachfolgend aufgeführten Beispiele stellen daher nur einen Auszug der hier anfallenden Beratungs- und Vertretungsmöglichkeiten dar.
- Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen aus Verträgen, insbesondere Kauf-, Dienst-, Werk- und Darlehensverträgen
- Geltendmachung und Abwehr von Sachmängelansprüchen im Gewährleistungsfall
- Schadensersatzrecht
- Besitzansprüche, Unterlassungsansprüche
- Sachenrecht
- Nachbarschaftsstreitigkeiten
- Prozessführung bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen