Alkohol am Steuer
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Trunkenheit im Verkehr – Alkohol am Steuer

Wer in alkoholi­sier­ten Zu­stand am öffent­lichen Straßen­verkehr teil­nimmt, kann unter­schied­liche Straf­tat­bestände oder Buß­geld­tatbes­tände er­füllen.

Eine Trun­ken­heits­fahrt führt je nach Höhe der Al­koholi­sierung und des Fahr­ver­haltens ent­weder zu einem Ordnungs­widrig­keiten-/Buß­geld- oder Straf­ver­fahren. Die Unter­schiede sind gra­vierend. Bleibt es bei einem Ordnungs­widrigkeiten­verfahren er­geht regel­mäßig „nur“ ein Buß­geld­bescheid mit einer Geld­buße und einem Fahr­verbot von einem bis maximal drei Monaten.

Im Falle einer straf­recht­lichen Ver­urtei­lung wird neben der Strafe selbst die Fahr­erlaubnis ent­zogen und eine Sperr­frist für die Neu­erteilung ver­hängt. Eine Ordnungs­widrig­keit liegt regel­mäßig bei Promil­le­werten zwischen 0,5 und 1,09 vor. Sollten jedoch ab 0,3 Promille noch alkohol­beding­te Aus­fall­erscheinun­gen hin­zu­treten, wird auch bei niedrigeren Wer­ten schon ein Straf­ver­fahren ein­ge­leitet. Ab 1,1 Promille ist die Grenze der so genann­ten „ab­soluten Fahr­untaug­lich­keit“ er­reicht und somit die Grenze zur Straf­tat.

Auch Fahr­rad­fahrer können sich einer Trunken­heits­fahrt straf­bar machen. Hier liegt der Grenz­wert für eine absolute Fahr­untaug­lich­keit bei 1,6 Promille (siehe „Dro­gen und Fahr­erlaubnis“).

Eine Trunken­heits­fahrt zieht neben den straf­recht­lichen Fol­gen oft noch zivil- und ver­sicherungs­recht­liche Pro­bleme und v.a. ver­waltungs­recht­liche Fol­gen nach sich, bei­spiels­weise die Anord­nung einer MPU.

Ziel des Ver­teidi­gers muss es sein, Ihren Führer­schein zu retten. Sollte dies jedoch nicht mög­lich sein, wird der erfahrene Ver­tei­diger sie früh­zeitig auch dahin­gehend be­raten, wie Sie Ihren Führer­schein schnellst­möglich wieder er­langen. Kon­tak­tieren Sie uns daher mög­lichst zeitig.

Ihre Ansprechpartner:

Häufige Fragen

Sofort nach einem Verkehrsunfall, bei Bußgeldbescheiden oder Problemen mit dem Führerschein – je früher, desto besser.

Häufig werden die Kosten von der gegnerischen Versicherung oder Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen. Wir klären Sie im Vorfeld transparent auf.

In den meisten Fällen: Ja. Besonders bei Verkehrssachen. Wir kümmern uns um die gesamte Abwicklung mit Ihrer Versicherung.

Unfallregulierung, Bußgeldverfahren, Führerscheinangelegenheiten, Autokauf-Streitigkeiten und alles rund um Verkehrsverstöße.

Das umfasst z.B. Alkohol- oder Drogenfahrten, Unfallflucht, fahrlässige Körperverletzung, Nötigung im Straßenverkehr u.v.m.

Bitte reagieren Sie nicht ohne anwaltlichen Rat. Eine unbedachte Aussage kann rechtlich nachteilig sein. Kontaktieren Sie uns sofort.

Bei Vorladung als Beschuldigter, Durchsuchung, Anklage oder Verhaftung sollten Sie sofort einen spezialisierten Anwalt kontaktieren.

Ein Fachanwalt hat nachgewiesene Erfahrung, Fortbildung und Prüfungen im jeweiligen Rechtsgebiet – ein Qualitätssiegel für Kompetenz.

Wir analysieren Ihre Situation, zeigen Ihnen rechtliche Optionen auf und geben eine klare Empfehlung – zum Festpreis.

Ja, wir bieten flexible und kurzfristige Beratungstermine – telefonisch oder vor Ort in München.

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