Verkehrsrecht Schmidtke & Kollegen
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Ihre Kanzlei für Verkehrs­recht

Wir beraten und ver­treten Sie durch aus­gewiesene Fach­anwalts­quali­tät im gesam­ten Bereich des Verkehrs­rechts. Dieses um­fasst neben dem Verkehrs­zivil­recht das Ordnungs­widrig­keiten­recht, das Verkehrs­straf- und das Verkehrs­verwaltungs­recht:

  1. Verkehrs­zivil­recht
    • Abwicklung von Verkehr­sunfällen, d.h. die außer­gericht­liche und gericht­liche Geltend­machung sämt­licher Schadens­ersatz- und Schmerzens­geld­an­sprüche
    • Ver­sicherungs­vertrags­recht (Voll­kasko- und Teil­kasko­versiche­rung, Regress­ansprüche)
    • Sach­mängel-/Gewähr­leistungs­recht (siehe „Referat rund ums Auto“)

  2. Ordnungs­widrig­keiten­recht
    • Buß­geld­bescheide bspw. wegen Ge­schwindig­keits­über­schreitung, Alkohol-/Drogen­verstoß, Rot­licht­verstoß, Nicht­ein­haltung des Ab­standes, unerlaub­tes Tele­fonieren mit dem Handy usw.
    • Vertretung ins­beson­dere von Speditio­nen und Trans­port­unter­nehmen wegen fehler­hafter La­dung, Lenk­zeit­verstössen, Ver­stößen gegen das Fahr­personal­gesetz (Fahrten­schreiber…)

  3. Verkehrs­strafrecht
    • Trunkenheits­fahrten mit dem Auto oder Fahrrad
    • Gefährdung des Straßen­verkehrs
    • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
    • Fahrlässige Körper­verletzung
    • Fahrlässige Tötung
    • Nötigung und Belei­digung im Straßen­verkehr
    • Vertretung von Unfall­opfern und deren Ange­hörigen bspw. im Rahmen einer Neben­klage

  4. Verkehrs­verwaltungs­recht
    Hierunter fällt ins­beson­dere das gesamte Führer­schein­recht:
    • Ent­ziehung und Wieder­erteilung der Fahrer­laubnis
    • Punkte im Verkehrs­zentral­register Flens­burg
    • Anord­nung der MPU (Medizinisch psycho­logische Unter­suchung)
    • Abschlepp­fälle und Park­ver­stöße

Ihre Ansprech­partner:

Häufige Fragen

Sofort nach einem Verkehrsunfall, bei Bußgeldbescheiden oder Problemen mit dem Führerschein – je früher, desto besser.

Häufig werden die Kosten von der gegnerischen Versicherung oder Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen. Wir klären Sie im Vorfeld transparent auf.

In den meisten Fällen: Ja. Besonders bei Verkehrssachen. Wir kümmern uns um die gesamte Abwicklung mit Ihrer Versicherung.

Unfallregulierung, Bußgeldverfahren, Führerscheinangelegenheiten, Autokauf-Streitigkeiten und alles rund um Verkehrsverstöße.

Das umfasst z.B. Alkohol- oder Drogenfahrten, Unfallflucht, fahrlässige Körperverletzung, Nötigung im Straßenverkehr u.v.m.

Bitte reagieren Sie nicht ohne anwaltlichen Rat. Eine unbedachte Aussage kann rechtlich nachteilig sein. Kontaktieren Sie uns sofort.

Bei Vorladung als Beschuldigter, Durchsuchung, Anklage oder Verhaftung sollten Sie sofort einen spezialisierten Anwalt kontaktieren.

Ein Fachanwalt hat nachgewiesene Erfahrung, Fortbildung und Prüfungen im jeweiligen Rechtsgebiet – ein Qualitätssiegel für Kompetenz.

Wir analysieren Ihre Situation, zeigen Ihnen rechtliche Optionen auf und geben eine klare Empfehlung – zum Festpreis.

Ja, wir bieten flexible und kurzfristige Beratungstermine – telefonisch oder vor Ort in München.

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