
Ihre Kanzlei für Verkehrsrecht
Wir beraten und vertreten Sie durch ausgewiesene Fachanwaltsqualität im gesamten Bereich des Verkehrsrechts. Dieses umfasst neben dem Verkehrszivilrecht das Ordnungswidrigkeitenrecht, das Verkehrsstraf- und das Verkehrsverwaltungsrecht:
- Verkehrszivilrecht
- Abwicklung von Verkehrsunfällen, d.h. die außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung sämtlicher Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche
- Versicherungsvertragsrecht (Vollkasko- und Teilkaskoversicherung, Regressansprüche)
- Sachmängel-/Gewährleistungsrecht (siehe „Referat rund ums Auto“)
- Ordnungswidrigkeitenrecht
- Bußgeldbescheide bspw. wegen Geschwindigkeitsüberschreitung, Alkohol-/Drogenverstoß, Rotlichtverstoß, Nichteinhaltung des Abstandes, unerlaubtes Telefonieren mit dem Handy usw.
- Vertretung insbesondere von Speditionen und Transportunternehmen wegen fehlerhafter Ladung, Lenkzeitverstössen, Verstößen gegen das Fahrpersonalgesetz (Fahrtenschreiber…)
- Verkehrsstrafrecht
- Trunkenheitsfahrten mit dem Auto oder Fahrrad
- Gefährdung des Straßenverkehrs
- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
- Fahrlässige Körperverletzung
- Fahrlässige Tötung
- Nötigung und Beleidigung im Straßenverkehr
- Vertretung von Unfallopfern und deren Angehörigen bspw. im Rahmen einer Nebenklage
- Verkehrsverwaltungsrecht
Hierunter fällt insbesondere das gesamte Führerscheinrecht:
- Entziehung und Wiedererteilung der Fahrerlaubnis
- Punkte im Verkehrszentralregister Flensburg
- Anordnung der MPU (Medizinisch psychologische Untersuchung)
- Abschleppfälle und Parkverstöße
- Rechtsanwalt Florian Schmidtke
Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Strafrecht - Rechtsanwalt Roland Lepold
Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Arbeitsrecht - Rechtsanwalt Gebhard Lingel
Fachanwalt für Strafrecht
Häufige Fragen
Sofort nach einem Verkehrsunfall, bei Bußgeldbescheiden oder Problemen mit dem Führerschein – je früher, desto besser.
Häufig werden die Kosten von der gegnerischen Versicherung oder Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen. Wir klären Sie im Vorfeld transparent auf.
In den meisten Fällen: Ja. Besonders bei Verkehrssachen. Wir kümmern uns um die gesamte Abwicklung mit Ihrer Versicherung.
Unfallregulierung, Bußgeldverfahren, Führerscheinangelegenheiten, Autokauf-Streitigkeiten und alles rund um Verkehrsverstöße.
Das umfasst z.B. Alkohol- oder Drogenfahrten, Unfallflucht, fahrlässige Körperverletzung, Nötigung im Straßenverkehr u.v.m.
Bitte reagieren Sie nicht ohne anwaltlichen Rat. Eine unbedachte Aussage kann rechtlich nachteilig sein. Kontaktieren Sie uns sofort.
Bei Vorladung als Beschuldigter, Durchsuchung, Anklage oder Verhaftung sollten Sie sofort einen spezialisierten Anwalt kontaktieren.
Ein Fachanwalt hat nachgewiesene Erfahrung, Fortbildung und Prüfungen im jeweiligen Rechtsgebiet – ein Qualitätssiegel für Kompetenz.
Wir analysieren Ihre Situation, zeigen Ihnen rechtliche Optionen auf und geben eine klare Empfehlung – zum Festpreis.
Ja, wir bieten flexible und kurzfristige Beratungstermine – telefonisch oder vor Ort in München.