
Fuhrpark- und Firmenberatung
Wir beraten und vertreten neben Privatpersonen natürlich auch Firmen und mittelständische Unternehmen. Hier fallen neben arbeitsrechtlichen Fragen regelmäßig auch verkehrs- und möglicherweise bußgeldrechtliche Probleme an. Wir sind hier spezialisiert auf die besonderen Bedürfnisse und Beange von beispielsweise:
- Unternehmen mit Fuhrpark
- Transportunternehmen
- Autohäusern/Werkstätten
- Sachverständigen
- Taxiunternehmen
- Fahrschulen
Ihre Ansprechpartner:
- Rechtsanwalt Florian Schmidtke
Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Strafrecht - Rechtsanwalt Roland Lepold
Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Häufige Fragen
Sofort nach einem Verkehrsunfall, bei Bußgeldbescheiden oder Problemen mit dem Führerschein – je früher, desto besser.
Häufig werden die Kosten von der gegnerischen Versicherung oder Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen. Wir klären Sie im Vorfeld transparent auf.
In den meisten Fällen: Ja. Besonders bei Verkehrssachen. Wir kümmern uns um die gesamte Abwicklung mit Ihrer Versicherung.
Unfallregulierung, Bußgeldverfahren, Führerscheinangelegenheiten, Autokauf-Streitigkeiten und alles rund um Verkehrsverstöße.
Das umfasst z.B. Alkohol- oder Drogenfahrten, Unfallflucht, fahrlässige Körperverletzung, Nötigung im Straßenverkehr u.v.m.
Bitte reagieren Sie nicht ohne anwaltlichen Rat. Eine unbedachte Aussage kann rechtlich nachteilig sein. Kontaktieren Sie uns sofort.
Bei Vorladung als Beschuldigter, Durchsuchung, Anklage oder Verhaftung sollten Sie sofort einen spezialisierten Anwalt kontaktieren.
Ein Fachanwalt hat nachgewiesene Erfahrung, Fortbildung und Prüfungen im jeweiligen Rechtsgebiet – ein Qualitätssiegel für Kompetenz.
Wir analysieren Ihre Situation, zeigen Ihnen rechtliche Optionen auf und geben eine klare Empfehlung – zum Festpreis.
Ja, wir bieten flexible und kurzfristige Beratungstermine – telefonisch oder vor Ort in München.