Fachanwaltskanzlei Schmidtke & Kollegen
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Ihre Kanzlei spezia­li­siert auf Verkehrs­recht

Als Fachanwälte für Verkehrs­recht haben wir uns speziali­siert, um Ihren Interes­sen op­timal ge­recht zu werden.


Sowohl Rechts­anwalt Florian Schmidtke, als auch Rechts­anwalt Roland Lepold sind Fach­anwalt für Verkehrs­recht und vertreten Sie als Fach­anwalt in München und Um­gebung, sowie bundes­weit. Neben der jeweils lang­jährigen Er­fahrung profi­tieren Sie von der Mög­lich­keit des regel­mäßigen fach­lichen Aus­tauschs mehrerer Spe­zialis­ten in einer Kanz­lei.

Wir sind Ihre kompe­ten­ten An­sprech­part­ner ins­besondere im Verkehrs­straf­recht, bei Ordnungs­widrig­keiten (Bußgeld), der Regu­lie­rung von Unfällen, der Gel­tend­machung von Schadens­ersatz­an­sprüchen, so­wie allen wei­teren Fra­gen rund ums Auto (Auto­kauf, Gewähr­leistung, Fuhr­park­manage­ment usw.) und in Führer­schein­sachen.

Das Referat wird von allen unseren An­wälten bearbei­tet, sodass ein regel­mäßiger Fach­aus­tausch auch inner­halb der Kanz­lei mög­lich und selbst ver­ständ­lich ist. Rechts­anwalt Le­pold ist aus­gezeich­net als Fach­anwalt für Verkehrs­recht & Arbeits­recht, Rechts­anwalt Lingel für Straf­recht und Rechts­anwalt Schmidtke für Ver­kehrs- und Straf­recht.

Rechts­anwalt Schmidtke ist als „Doppel-Fachanwalt“ absoluter Spezialist in den beiden Gebiete berühren­den Verkehrs­straf­recht und Buß­geld­sachen.

In den auf­geführ­ten Bereichen werden früh­zei­tig wich­tige Weichen für eine erfolg­reiche Ver­tre­tung und Ver­tei­digung ge­stellt. Zö­gern Sie da­her nicht, so­fort fach­liche Unter­stüt­zung vom Spezialis­ten in An­spruch zu nehmen.

Oft ist bereits eine un­kompli­zierte telefo­nische Be­sprechung und Mandats­aufnahme möglich. Jeder­zeit er­halten Sie aber auch kurz­fristig einen Be­sprechungs­termin, ggfls. auch abends oder am Wochen­ende.

Ihre Ansprech­partner:

Häufige Fragen

Sofort nach einem Verkehrsunfall, bei Bußgeldbescheiden oder Problemen mit dem Führerschein – je früher, desto besser.

Häufig werden die Kosten von der gegnerischen Versicherung oder Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen. Wir klären Sie im Vorfeld transparent auf.

In den meisten Fällen: Ja. Besonders bei Verkehrssachen. Wir kümmern uns um die gesamte Abwicklung mit Ihrer Versicherung.

Unfallregulierung, Bußgeldverfahren, Führerscheinangelegenheiten, Autokauf-Streitigkeiten und alles rund um Verkehrsverstöße.

Das umfasst z.B. Alkohol- oder Drogenfahrten, Unfallflucht, fahrlässige Körperverletzung, Nötigung im Straßenverkehr u.v.m.

Bitte reagieren Sie nicht ohne anwaltlichen Rat. Eine unbedachte Aussage kann rechtlich nachteilig sein. Kontaktieren Sie uns sofort.

Bei Vorladung als Beschuldigter, Durchsuchung, Anklage oder Verhaftung sollten Sie sofort einen spezialisierten Anwalt kontaktieren.

Ein Fachanwalt hat nachgewiesene Erfahrung, Fortbildung und Prüfungen im jeweiligen Rechtsgebiet – ein Qualitätssiegel für Kompetenz.

Wir analysieren Ihre Situation, zeigen Ihnen rechtliche Optionen auf und geben eine klare Empfehlung – zum Festpreis.

Ja, wir bieten flexible und kurzfristige Beratungstermine – telefonisch oder vor Ort in München.
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