Fachanwalt Gebhard Lingel
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Rechtsanwalt Gebhard Lingel

Fachanwalt für Straf­recht & Rechts­anwalt für Verkehrs­recht


Gebhard Lingel Rechtsanwalt

Fachanwalt
Gebhard Lingel

Rechtsanwalt,
Fachanwalt für Strafrecht

info@kanzlei-schmidtke.de
+49 (0)89 - 200 60 700

Als Fachanwalt für Strafrecht verteidige ich Sie in allen strafrechtlichen und bußgeldrechtlichen Verfahren. Zudem vertrete ich Sie in Führerschein- und verkehrsrechtlichen Angelegenheiten.

Hierbei unterstütze ich Sie mit meiner Erfahrung, um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. In belastenden Situationen stehe ich Ihnen als zuverlässiger Partner zur Seite und finde gemeinsam mit Ihnen eine lösungsorientierte Vorgehensweise. Sollte ein Konflikt unvermeidbar sein, setze ich Ihre Interessen entschlossen durch.

Vita:

  • Jahrgang 1981
  • Studium Universität Augsburg
  • seit 2010 als Rechtsanwalt tätig
  • Seit 2015 Fachanwalt für Strafrecht
  • Erfolg­reicher Ab­schluss des Lehr­gangs zertifi­zier­ter Berater für Steuer­straf­recht
Mitglied­schaf­ten:
  • Mitglied in der Initiative Bayerischer Straf­vertei­digerin­nen und Straf­verteidiger e.V.
Rechtsgebiete:
  • Strafrecht
  • Wirtschaftsstrafrecht
  • Verkehrsstraf- und Bußgeldsachen
  • Führerscheinangelegenheiten
  • Verkehrsrecht

Häufige Fragen

Sofort nach einem Verkehrsunfall, bei Bußgeldbescheiden oder Problemen mit dem Führerschein – je früher, desto besser.

Häufig werden die Kosten von der gegnerischen Versicherung oder Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen. Wir klären Sie im Vorfeld transparent auf.

In den meisten Fällen: Ja. Besonders bei Verkehrssachen. Wir kümmern uns um die gesamte Abwicklung mit Ihrer Versicherung.

Unfallregulierung, Bußgeldverfahren, Führerscheinangelegenheiten, Autokauf-Streitigkeiten und alles rund um Verkehrsverstöße.

Das umfasst z.B. Alkohol- oder Drogenfahrten, Unfallflucht, fahrlässige Körperverletzung, Nötigung im Straßenverkehr u.v.m.

Bitte reagieren Sie nicht ohne anwaltlichen Rat. Eine unbedachte Aussage kann rechtlich nachteilig sein. Kontaktieren Sie uns sofort.

Bei Vorladung als Beschuldigter, Durchsuchung, Anklage oder Verhaftung sollten Sie sofort einen spezialisierten Anwalt kontaktieren.

Ein Fachanwalt hat nachgewiesene Erfahrung, Fortbildung und Prüfungen im jeweiligen Rechtsgebiet – ein Qualitätssiegel für Kompetenz.

Wir analysieren Ihre Situation, zeigen Ihnen rechtliche Optionen auf und geben eine klare Empfehlung – zum Festpreis.

Ja, wir bieten flexible und kurzfristige Beratungstermine – telefonisch oder vor Ort in München.

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