
Ihre Kanzlei spezialisiert auf Führerscheinrecht
Gerne beraten und vertreten wir Sie im Führerscheinrecht, beispielsweise bei
- Problemen mit dem Führerschein wegen Drogen oder Alkohol
- Fragen zu Cannabis und Medizinalcannabis
- Fragen zum ausländischen Führerschein und der EU-Fahrerlaubnis
- Eignungszweifeln
- Drohender medizinisch psychologischer Untersuchung (MPU)
- geforderten Abstinenznachweisen
- Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg
- Führerscheinmaßnahmen während der Probezeit
Sollte der Führerschein in Gefahr sein, wenden Sie sich bestenfalls frühzeitig an uns.
Führerscheinmaßnahmen können als strafrechtliche Folge bereits durch das Gericht ergriffen werden oder auch erst nach Abschluss eines Straf- oder Bußgeldverfahrens durch die Führerscheinstelle, insbesondere im Falle von Drogen oder Alkoholeinfluss, aber auch bei Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr oder Punkten im Fahreignungsregister.
Oft erfolgt hier im Strafverfahren durch die Strafverteidigerin/den Strafverteidiger kein rechtzeitiger Hinweis. Hier werden bereits die Weichen für das Behalten der Fahrerlaubnis oder eine möglichst kurze Wiedererteilung gestellt.
Hier ist es daher wichtig frühzeitig durch einen Spezialisten sensibilisiert zu werden und sich gegebenenfalls rechtzeitig auf entsprechende Maßnahmen, insbesondere eine möglicherweise drohende medizinisch psychologische Untersuchung (MPU) oder erforderliche Abstinzenznachweise vorzubereiten.
Ziel ist natürlich zunächst, eine mögliche MPU zu vermeiden. Soweit jedoch erforderlich, arbeiten wir hier eng mit Verkehrspsychologen zusammen. Profitieren Sie hier neben unserer Erfahrung gegebenenfalls von unseren Empfehlungen und unserem Netzwerk.
Kosten
für eine Ersteinschätzung - auch im Rahmen einer telefonischen Anfrage- fällt in jedem Fall die Erstberatungsgebühr von 190 € zuzüglich Mehrwertsteuer an. Im Falle einer Vertretung sind die Gebühren gesondert zu vereinbaren. Mögliche Zahlungen einer Rechtschutzversicherung werden selbstverständlich angerechnet.
Ihre Ansprechpartner:
- Rechtsanwalt Florian Schmidtke
Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Strafrecht - Rechtsanwalt Gebhard Lingel
Fachanwalt für Strafrecht