Führerscheinrecht
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Ihre Kanzlei spe­ziali­siert auf Führer­schein­recht

Gerne bera­ten und ver­tre­ten wir Sie im Führer­schein­recht, bei­spiels­weise bei

  • Pro­blemen mit dem Führer­schein we­gen Dro­gen oder Alko­hol
  • Fra­gen zu Can­na­bis und Medi­zinal­can­na­bis
  • Fra­gen zum aus­län­dischen Führer­schein und der EU-Fahr­er­laub­nis
  • Eignungs­zwei­feln
  • Drohen­der medi­zi­nisch psycho­lo­gischer Unter­suchung (MPU)
  • ge­for­der­ten Absti­nenz­nach­wei­sen
  • Punk­ten im Fahr­eig­nungs­re­gis­ter in Flens­burg
  • Führer­schein­maß­nah­men wäh­rend der Pro­be­zeit

Sollte der Führer­schein in Ge­fahr sein, wen­den Sie sich besten­falls früh­zei­tig an uns.

Führer­schein­maß­nahmen kön­nen als straf­recht­liche Fol­ge be­reits durch das Ge­richt er­grif­fen wer­den oder auch erst nach Ab­schluss eines Straf- oder Buß­geld­ver­fahrens durch die Führer­schein­stelle, ins­be­son­dere im Fal­le von Dro­gen oder Al­kohol­ein­fluss, aber auch bei Straf­ta­ten im Zusam­men­hang mit dem Straßen­ver­kehr oder Punk­ten im Fahr­eig­nungs­re­gis­ter. Oft er­folgt hier im Straf­ver­fahren durch die Straf­ver­tei­di­gerin/den Straf­ver­tei­diger kein recht­zei­tiger Hin­weis. Hier wer­den be­reits die Wei­chen für das Be­hal­ten der Fahrer­laub­nis oder eine mög­lichst kurze Wieder­er­tei­lung ge­stellt.

Hier ist es daher wich­tig früh­zei­tig durch einen Spe­zialis­ten sen­sibili­siert zu wer­den und sich ge­gebenen­falls recht­zei­tig auf ent­sprechen­de Maß­nahmen, ins­beson­dere eine mö­glicher­weise dro­hen­de me­dizi­nisch psycho­lo­gische Unter­suchung (MPU) oder er­for­der­liche Abs­tinzenz­nach­weise vor­zu­be­reiten.

Ziel ist na­türlich zu­nächst, eine mög­liche MPU zu ver­meiden. So­weit je­doch er­for­der­lich, ar­bei­ten wir hier eng mit Ver­kehrs­psycho­lo­gen zusam­men. Pro­fi­tie­ren Sie hier neben unserer Er­fah­rung ge­gebenen­falls von un­seren Em­pfehlun­gen und unse­rem Netz­werk.

Kosten

für eine Erst­ein­schät­zung - auch im Rahmen einer tele­foni­schen Anfrage- fällt in je­dem Fall die Erst­be­ratungs­ge­bühr von 190 € zu­züg­lich Mehr­wert­steuer an. Im Falle einer Ver­tre­tung sind die Ge­bühren ge­son­dert zu ver­ein­baren. Mög­liche Zah­lun­gen einer Recht­schutz­ver­siche­rung wer­den selbst­ver­stän­dlich an­ge­rech­net.


Ihre An­sprech­partner:

Häufige Fragen

Sofort nach einem Verkehrsunfall, bei Bußgeldbescheiden oder Problemen mit dem Führerschein – je früher, desto besser.

Häufig werden die Kosten von der gegnerischen Versicherung oder Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen. Wir klären Sie im Vorfeld transparent auf.

In den meisten Fällen: Ja. Besonders bei Verkehrssachen. Wir kümmern uns um die gesamte Abwicklung mit Ihrer Versicherung.

Unfallregulierung, Bußgeldverfahren, Führerscheinangelegenheiten, Autokauf-Streitigkeiten und alles rund um Verkehrsverstöße.

Das umfasst z.B. Alkohol- oder Drogenfahrten, Unfallflucht, fahrlässige Körperverletzung, Nötigung im Straßenverkehr u.v.m.

Bitte reagieren Sie nicht ohne anwaltlichen Rat. Eine unbedachte Aussage kann rechtlich nachteilig sein. Kontaktieren Sie uns sofort.

Bei Vorladung als Beschuldigter, Durchsuchung, Anklage oder Verhaftung sollten Sie sofort einen spezialisierten Anwalt kontaktieren.

Ein Fachanwalt hat nachgewiesene Erfahrung, Fortbildung und Prüfungen im jeweiligen Rechtsgebiet – ein Qualitätssiegel für Kompetenz.

Wir analysieren Ihre Situation, zeigen Ihnen rechtliche Optionen auf und geben eine klare Empfehlung – zum Festpreis.

Ja, wir bieten flexible und kurzfristige Beratungstermine – telefonisch oder vor Ort in München.

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