Kanzlei Schmidtke und Kollegen Rechtsanwälte
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IHRE KOSTEN IM ÜBER­BLICK

TRANS­PARENZ VON IHREN KOSTEN IM ÜBERBLICK VON ANFANG AN


Kosten bei Verkehrs­recht

Bei der Regu­lierung von Verkehr­sunfällen werden die Rechts­anwalts­kosten im Rahmen der Haf­tung von der gegnerischen Ver­sicherung getra­gen.
Im Übrigen Verkehrs­recht sind die Kosten regel­mäßig über eine Verkehrs­rechts­schutz­ver­sicherung ab­gedeckt. Sie haben bei jeder Rechts­chutz­ver­sicherung eine freie Anwalts­wahl und sollten sich daher für einen Fach­anwalt in diesem Gebiet ent­scheiden.
Die Korres­pondenz mit der Recht­schutz­ver­sicherung über­nehmen wir und rechnen ent­sprechen­de mit dieser direkt ab. Sollte ein Kosten­träger nicht vor­handen sein, er­halten Sie von uns in jedem Fall vor ab eine Ein­schätzung des möglichen Kosten­risikos.

ERST­BERATUNG

Die Kosten für eine um­fassende recht­liche Erst­beratung betra­gen maximal 190,00 EUR zzgl. gesetz­licher Mehrwert­steuer, die im Falle nach­folgen­der Mandats­ertei­lung in dieser Sache inner­halb von 6 Monaten nach der Erst­beratung auf das End­honorar in voller Höhe ange­rechnet werden; d.h. Sie zahlen nicht doppelt.
Im Rahmen der Erst­beratung erfahren Sie unter Berück­sichti­gung Ihrer ganz persön­lichen Situation die Möglich­keiten des weiteren recht­lichen und tatsäch­lichen Vor­gehens.
Nach der Erst­bera­tung ent­schei­den Sie selbst, ob eine Bera­tung aus­reicht oder wir für Sie weiter tätig werden sollen.

GESETZ­LICHE GE­BÜH­REN UND STUNDEN­HONORAR

Unsere weitere Vergütung richtet sich nach dem Rechts­anwalts­vergütungs­gesetz (RVG). Maß­geblich ist der Gegen­stands­wert. Je nach Einzel­fall kann eine Verein­barung auf Stun­den­basis ab­geschlos­sen werden. Dies ist vor allem in umfang­reichen Straf­sachen üb­lich.

RECHTS­SCHUTZ­VER­SICHERUNG

Die Rechts­anwalts­gebühren in Verkehrs­sachen werden bei Vor­lie­gen einer Rechts­schutz­ver­sicherung regel­mäßig von die­ser über­nom­men.

Häufige Fragen

Sofort nach einem Verkehrsunfall, bei Bußgeldbescheiden oder Problemen mit dem Führerschein – je früher, desto besser.

Häufig werden die Kosten von der gegnerischen Versicherung oder Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen. Wir klären Sie im Vorfeld transparent auf.

In den meisten Fällen: Ja. Besonders bei Verkehrssachen. Wir kümmern uns um die gesamte Abwicklung mit Ihrer Versicherung.

Unfallregulierung, Bußgeldverfahren, Führerscheinangelegenheiten, Autokauf-Streitigkeiten und alles rund um Verkehrsverstöße.

Das umfasst z.B. Alkohol- oder Drogenfahrten, Unfallflucht, fahrlässige Körperverletzung, Nötigung im Straßenverkehr u.v.m.

Bitte reagieren Sie nicht ohne anwaltlichen Rat. Eine unbedachte Aussage kann rechtlich nachteilig sein. Kontaktieren Sie uns sofort.

Bei Vorladung als Beschuldigter, Durchsuchung, Anklage oder Verhaftung sollten Sie sofort einen spezialisierten Anwalt kontaktieren.

Ein Fachanwalt hat nachgewiesene Erfahrung, Fortbildung und Prüfungen im jeweiligen Rechtsgebiet – ein Qualitätssiegel für Kompetenz.

Wir analysieren Ihre Situation, zeigen Ihnen rechtliche Optionen auf und geben eine klare Empfehlung – zum Festpreis.

Ja, wir bieten flexible und kurzfristige Beratungstermine – telefonisch oder vor Ort in München.

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