Strafrecht Kanzlei Schmidtke & Kollegen
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Ihre Kanzlei spe­ziali­siert auf Verkehrs­straf­recht

Falls Ihnen eine Verkehrs­straftat oder eine allgemeine Straf­tat vor­geworfen wird, wie beispiels­weise:

  • Trunkenheitsfahrt („Alkohol am Steuer“)
  • fahrlässige Körper­verlet­zung oder gar Tötung
  • Unfallflucht
  • Gefährdung des Straßen­verkehrs
  • Nötigung oder Belei­digung
  • Fahren ohne Fahr­erlaubnis u. ä.

sollten Sie so früh­zeitig als möglich einen speziali­sierten Rechts­anwalt hinzu­ziehen.

Sie haben hier das Recht zu schweigen. Machen Sie hier­von Gebrauch und lassen eine Stellung­nahme erst über Ihren Rechts­anwalt nach Ein­sicht in die Ermitt­lungs­akte und ent­sprechen­der Be­sprechung ab­geben. Immer wieder werden hier vor­schnelle An­gaben gemacht, die sich später nicht mehr re­vi­dieren las­sen.

Oft ziehen verkehrs­recht­liche Straf­ver­fahren später auch noch ver­wal­tungs­recht­liche Ver­fahren nach sich mit ent­sprechen­den Führer­schein­maß­nahmen. Auch hier sollten Sie sich recht­zeitig und um­fas­send be­raten lassen.
Beispiels­weise akzep­tieren Fahrrad­fahrer immer wieder Straf­befehle auf­grund von Trunken­heit im Straßen­verkehr und wun­dern sich über die spätere, nicht er­war­tete An­ordnung einer MPU durch die Führer­schein­stelle.

Neben dem Verkehrs­straf­recht ver­treten wir sie selbst ver­ständ­lich auch in allge­meinen Straf­sachen (Körper­verletzung, Be­trug, Dieb­stahl usw.) und als Ge­schädig­ter im Rahmen der Neben­klage.

In vielen Fällen des Verkehrs­straf­rechts über­nimmt die Rechts­schutz­ver­sicherung die für die Ver­tei­digung an­fallen­den Kos­ten. Selbst­ver­ständ­lich infor­mieren wir Sie auch hierüber gerne und holen ge­gebenen­falls eine ent­sprechen­de Deckungs­zusage für Sie ein.

Ihre Ansprechpartner:

Häufige Fragen

Sofort nach einem Verkehrsunfall, bei Bußgeldbescheiden oder Problemen mit dem Führerschein – je früher, desto besser.

Häufig werden die Kosten von der gegnerischen Versicherung oder Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen. Wir klären Sie im Vorfeld transparent auf.

In den meisten Fällen: Ja. Besonders bei Verkehrssachen. Wir kümmern uns um die gesamte Abwicklung mit Ihrer Versicherung.

Unfallregulierung, Bußgeldverfahren, Führerscheinangelegenheiten, Autokauf-Streitigkeiten und alles rund um Verkehrsverstöße.

Das umfasst z.B. Alkohol- oder Drogenfahrten, Unfallflucht, fahrlässige Körperverletzung, Nötigung im Straßenverkehr u.v.m.

Bitte reagieren Sie nicht ohne anwaltlichen Rat. Eine unbedachte Aussage kann rechtlich nachteilig sein. Kontaktieren Sie uns sofort.

Bei Vorladung als Beschuldigter, Durchsuchung, Anklage oder Verhaftung sollten Sie sofort einen spezialisierten Anwalt kontaktieren.

Ein Fachanwalt hat nachgewiesene Erfahrung, Fortbildung und Prüfungen im jeweiligen Rechtsgebiet – ein Qualitätssiegel für Kompetenz.

Wir analysieren Ihre Situation, zeigen Ihnen rechtliche Optionen auf und geben eine klare Empfehlung – zum Festpreis.

Ja, wir bieten flexible und kurzfristige Beratungstermine – telefonisch oder vor Ort in München.

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