Ordnungswidrigkeiten Bußgeldbescheid
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Ordnungs­widrig­keiten / Bußgeld­ver­fahren

Sie wurden geblitzt, sollen bei Rot­licht über die Ampel ge­fahren sein, den Ab­stand unter­schrit­ten oder mit dem Handy tele­fo­niert haben? Möglicher­weise dro­hen ein Fahr­verbot oder jeden­falls unlieb­same Punk­te.

Lohnt es sich da­gegen vor­zu­gehen?

Dies ist eine Frage jeden Einzel­falls und sollte durch einen speziali­sier­ten Rechts­anwalt geprüft werden. Nur dieser kann Ein­sicht in die Ermittlungs­akte nehmen und hier­nach ins­beson­dere den Nach­weis der Fahrer­eigen­schaft, die Ordnungs­gemä­ßer der Mes­sung – in Kenn­tnis mög­licher Fehler­quel­len bei den jeweili­gen Mess­gerä­ten- über­prü­fen und gegebenen­falls das Ver­fahren so zur Ein­stellung brin­gen oder zumin­dest ein mög­liches Fahr­verbot ver­hin­dern.

Nach Aus­wertung der Ermittlungs­akte und der darin befind­lichen Beweis­situation erfolgt die Er­arbei­tung der weiteren Vorgehens­weise in Ab­sprache mit dem Man­dan­ten.
Die Erfolgs­aussich­ten in Buß­geld­verfahren sind im Hin­blick auf die Viel­zahl mö­glicher Fehler­quellen bei den je­weili­gen Mess­ver­fahren oft bes­ser, als der Betrof­fene denkt!

Wen­den Sie sich daher be­reits bei Er­halt des Anhörungs­bogens oder spä­tes­tens mit dem Buß­geld­bescheid an uns. Bitte beachten Sie, dass gegen einen Buß­geld­bescheid inner­halb von zwei Wochen Ein­spruch ein­gelegt werden muss. Andern­falls ist dieser rechts­kräf­tig und somit regel­mäßig nicht mehr anfecht­bar.

Die Kosten in Buß­geld­sachen werden regel­mäßig von der Verkehrs­rechts­schutz­ver­sicherung über­nom­men. Bei jeder Rechts­schutz­versicherung steht Ihnen eine freie Anwalt­swahl zu.

Ihre Ansprechpartner:

Häufige Fragen

Sofort nach einem Verkehrsunfall, bei Bußgeldbescheiden oder Problemen mit dem Führerschein – je früher, desto besser.

Häufig werden die Kosten von der gegnerischen Versicherung oder Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen. Wir klären Sie im Vorfeld transparent auf.

In den meisten Fällen: Ja. Besonders bei Verkehrssachen. Wir kümmern uns um die gesamte Abwicklung mit Ihrer Versicherung.

Unfallregulierung, Bußgeldverfahren, Führerscheinangelegenheiten, Autokauf-Streitigkeiten und alles rund um Verkehrsverstöße.

Das umfasst z.B. Alkohol- oder Drogenfahrten, Unfallflucht, fahrlässige Körperverletzung, Nötigung im Straßenverkehr u.v.m.

Bitte reagieren Sie nicht ohne anwaltlichen Rat. Eine unbedachte Aussage kann rechtlich nachteilig sein. Kontaktieren Sie uns sofort.

Bei Vorladung als Beschuldigter, Durchsuchung, Anklage oder Verhaftung sollten Sie sofort einen spezialisierten Anwalt kontaktieren.

Ein Fachanwalt hat nachgewiesene Erfahrung, Fortbildung und Prüfungen im jeweiligen Rechtsgebiet – ein Qualitätssiegel für Kompetenz.

Wir analysieren Ihre Situation, zeigen Ihnen rechtliche Optionen auf und geben eine klare Empfehlung – zum Festpreis.

Ja, wir bieten flexible und kurzfristige Beratungstermine – telefonisch oder vor Ort in München.

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