
Kanzlei Schmidtke & Kollegen - Doppelfachanwalt
Ihre Experten für Verkehrs- und Strafrecht
Unsere Rechtsanwälte sind auf verschiedenen Fachgebieten spezialisiert – viele von ihnen tragen mindestens einen Fachanwaltstitel, und alle haben erfolgreich die entsprechenden Fachanwaltslehrgänge absolviert.
Was bedeutet Fachanwalt?
Ein Fachanwalt ist ein Rechtsanwalt, der auf einem bestimmten Rechtsgebiet besondere theoretische Kenntnisse und umfassende praktische Erfahrungen nachweisen kann. Der Titel „Fachanwalt“ wird von den regionalen Rechtsanwaltskammern verliehen, nachdem der Anwalt die Anforderungen einer umfassenden Prüfung, die in der Fachanwaltsordnung festgelegt ist, erfüllt hat. Diese beinhaltet sowohl einen mindestens 120 Stunden umfassenden Fachkurs als auch die Bearbeitung einer festgelegten Zahl an Fällen in dem jeweiligen Rechtsgebiet. Der Fachanwaltstitel wird nur an Anwälte verliehen, deren Kenntnisse und Fähigkeiten deutlich über das übliche Maß der Berufsausbildung hinausgehen.
Rechtsanwalt Florian Schmidtke trägt gleich zwei Fachanwaltstitel – für Verkehrsrecht und Strafrecht. Damit ist er ein „Doppelfachanwalt“ und vereint die speziellen Kenntnisse und die Expertise aus zwei sehr unterschiedlichen, aber oft miteinander verknüpften Rechtsbereichen. Diese seltene Kombination macht ihn zu einem Experten im Verkehrsstrafrecht sowie im Ordnungswidrigkeitenrecht und Bußgeldsachen.
Rechtsanwalt Roland Lepold trägt ebenfalls gleich zwei Fachanwaltstitel - für Verkehrsrecht und Arbeitsrecht. Damit ist er ebenfalls in unserer Kanzlei ein „Doppelfachanwalt“.
Ihre Ansprechpartner:
- Rechtsanwalt Florian Schmidtke
Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Strafrecht - Rechtsanwalt Gebhard Lingel
Fachanwalt für Strafrecht - Rechtsanwalt Roland Lepold
Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Arbeitsrecht