Doppelfachanwalt Kanzlei Schmidtke & Kollegen
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Kanzlei Schmidtke & Kollegen - Doppel­fach­anwalt

Ihre Experten für Verkehrs- und Strafrecht


Unsere Rechts­anwälte sind auf ver­schie­denen Fach­ge­bieten spezia­lisiert – viele von ihnen tra­gen mindes­tens einen Fach­anwalts­titel, und alle haben erfolg­reich die ent­sprechen­den Fach­anwalts­lehr­gänge ab­sol­viert.

Was bedeutet Fach­anwalt?

Ein Fach­anwalt ist ein Rechts­anwalt, der auf einem bestimm­ten Rechts­gebiet be­sondere theore­tische Kennt­nisse und umf­assende prak­tische Er­fahrun­gen nach­weisen kann. Der Titel „Fach­anwalt“ wird von den regio­nalen Rechts­anwalts­kammern ver­liehen, nach­dem der Anwalt die An­forderun­gen einer um­fassen­den Prüf­ung, die in der Fach­anwalts­ordnung fest­gelegt ist, er­füllt hat. Diese beinhal­tet sowohl einen mindes­tens 120 Stun­den umfassen­den Fach­kurs als auch die Bearbei­tung einer fest­gelegten Zahl an Fällen in dem jeweili­gen Rechts­gebiet. Der Fach­anwalts­titel wird nur an Anwälte ver­liehen, deren Kennt­nisse und Fähig­keiten deut­lich über das üb­liche Maß der Berufs­aus­bildung hinaus­gehen.

Rechts­anwalt Florian Schmidtke trägt gleich zwei Facha­nwalts­titel – für Verkehrs­recht und Straf­recht. Damit ist er ein „Doppel­fachanwalt“ und vereint die speziel­len Kennt­nisse und die Exper­tise aus zwei sehr unter­schied­lichen, aber oft mitei­nander ver­knüpften Rechts­bereichen. Diese seltene Kom­bination macht ihn zu einem Exper­ten im Verkehrs­strafrecht sowie im Ordnungs­widrig­keiten­recht und Buß­geld­sachen.

Rechtsanwalt Roland Lepold trägt eben­falls gleich zwei Fachanwalts­titel - für Verkehrs­recht und Arbeits­recht. Damit ist er eben­falls in unserer Kanzlei ein „Doppel­fachanwalt“.

Ihre Ansprechpartner:

Häufige Fragen

Sofort nach einem Verkehrsunfall, bei Bußgeldbescheiden oder Problemen mit dem Führerschein – je früher, desto besser.

Häufig werden die Kosten von der gegnerischen Versicherung oder Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen. Wir klären Sie im Vorfeld transparent auf.

In den meisten Fällen: Ja. Besonders bei Verkehrssachen. Wir kümmern uns um die gesamte Abwicklung mit Ihrer Versicherung.

Unfallregulierung, Bußgeldverfahren, Führerscheinangelegenheiten, Autokauf-Streitigkeiten und alles rund um Verkehrsverstöße.

Das umfasst z.B. Alkohol- oder Drogenfahrten, Unfallflucht, fahrlässige Körperverletzung, Nötigung im Straßenverkehr u.v.m.

Bitte reagieren Sie nicht ohne anwaltlichen Rat. Eine unbedachte Aussage kann rechtlich nachteilig sein. Kontaktieren Sie uns sofort.

Bei Vorladung als Beschuldigter, Durchsuchung, Anklage oder Verhaftung sollten Sie sofort einen spezialisierten Anwalt kontaktieren.

Ein Fachanwalt hat nachgewiesene Erfahrung, Fortbildung und Prüfungen im jeweiligen Rechtsgebiet – ein Qualitätssiegel für Kompetenz.

Wir analysieren Ihre Situation, zeigen Ihnen rechtliche Optionen auf und geben eine klare Empfehlung – zum Festpreis.

Ja, wir bieten flexible und kurzfristige Beratungstermine – telefonisch oder vor Ort in München.

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